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   BVerfG - 2 BvL 8/04   

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BVerfG - 2 BvL 8/04 (https://dejure.org/9999,121289)
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  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vereinbarkeit des § 140 KostO mit dem GG

    Die Erinnerungsführer der Ausgangsverfahren haben zwischen 2000 und 2003 vor einem badischen Amtsnotar Grundstückskaufverträge beurkunden lassen, und zwar zu Kaufpreisen von 600.000 DM (2 BvL 7/04), 613.550 EUR (2 BvL 8/04) und 435.000 EUR (2 BvL 9/04).

    In den Verfahren 2 BvL 7/04 und 2 BvL 8/04 wurden außerdem Grundschuldbestellungserklärungen beglaubigt.

    Die nach §§ 36, 45, 136, 146, 150 KostO in Rechnung gestellten Gebühren und Auslagen betrugen einschließlich Umsatzsteuer 4.070,44 DM (2 BvL 7/04), 2.619,51 EUR (2 BvL 8/04) und 1.774,45 EUR (2 BvL 9/04).

    Den in den vorliegenden Fällen erhobenen Kosten stehe in Wahrheit nur ein "tatsächlicher Aufwand", berechnet nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Baden-Württemberg (GABl vom 18. Oktober 1995, S. 567), von 138,- EUR (2 BvL 7/04), 294, 50 EUR (2 BvL 8/04) und 101,- EUR (2 BvL 9/04) gegenüber.

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